Wir schauen neidisch in die Schweiz - Baugespanne für Bauwerke
Ein Baugespann im Wiesengrund für die geplante Brücke: Wäre das nicht eine gute Sache für den von der Stadt so viel gepriesenen »gelebten« Bürgerdialog sowie für Offenheit und Transparenz? Da können wir nur neidisch auf die Schweiz schauen. Denn will man hier z. B. ein Haus bauen, muss man zuvor die Umrisse – Höhe, Breite, Tiefe – des geplanten Vorhabens im Maßstab 1:1 mit Holz- oder Metallstangen abstecken und öffentlich anzeigen. 20 Tage lang. Damit sich alle ein realistisches Bild machen und sich die tatsächlichen Dimensionen vorstellen können. In der Schweiz gibt es diese demokratische Errungenschaft, »Baugespann-Ordnung« genannt, schon seit 1727.
Bei uns gibt es diese Verordnung leider nicht. Da kann man sich schon fragen, warum. Manche Dimensionen geplanter Vorhaben sollen wahrscheinlich erst gar nicht realistisch in die Köpfe der Leute – und wenn das Zeug dann mal steht, steht’s, und es ist zu spät.
Allerdings werden grazile Stangen die Wuchtigkeit einer Betonbrücke durch den Wiesengrund auch nicht darstellen, aber zumindest den Verlauf und die Dimensionen könnte man sehen.
Zum Verfahrensrecht in der Schweiz:
Es enthält die Pflicht, eine Aussteckung im Gelände vorzunehmen (Baugespann). Damit soll ermöglicht werden, dass alle BürgerInnen sich über das Projekt orientieren können, um Einwirkungen auf die Umgebung beurteilen und nötigenfalls Einwendungen gegen das Projekt vorbringen zu können.Mehr dazu unter https://de.wikipedia.org/wiki/Baugespann#