CO2-Bilanz für das StUB-Projekt: Eine unserer Forderungen wird erfüllt

Bei der Vorstellung des Preisträgers der Wiesengrundbrücke im Lokalforum des Zweckverbandes Stadtumlandbahn am 6.Mai 2021 wurde von der Umweltingenieurin des Zweckverbandes mitgeteilt, dass derzeit eine Ausschreibung einer CO2-Bilanz für die Regnitzbrücke sowie die gesamte StUB-Strecke vorbereitet wird (vgl. Fränkischer Tag vom 8./9. Mai 2021).

Damit könnte endlich eine der Forderungen der Bürgerinitiative Wiesengrundfreunde erfüllt werden.

Wichtige Anforderungen an ein solches Gutachten aus Sicht der BI Wiesengrundfreunde wurden in aller Kürze zusammengetragen und dem ZV StUB per Mail am 12.05.2021 mitgeteilt.

Hier unser Schreiben an den Zweckverband Stadtumlandbahn:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang zum Lokalforum zur Regnitzquerung haben wir folgende Anmerkungen und eine Bitte:

Anmerkungen zur CO2-Bilanz:

Laut Aussage im Lokalforum wird sowohl für die Regnitzbrücke als auch für die gesamte Strecke eine Berechnung der CO2-Emissionen beauftragt. Das ist begrüßenswert. Damit wird eine Forderung der BI erfüllt und einer der umweltseitigen Kritikpunkte könnte geklärt werden. Deshalb möchten wir hiermit einige, aus unserer Sicht nötigen Anforderungen an eine entsprechende Untersuchung benennen und Sie bitten, dies zu berücksichtigen. Dabei können aufgrund der Kürze der Zeit nachfolgend aufgelistete Anforderungen der BI Wiesengrundfreunde noch nicht vollständig sein.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei der Zusammenstellung der Ausschreibungskriterien der CO2-Bilanz-Untersuchungen der StUB mit einbeziehen würden. Das würde die Akzeptanz dieses Gutachtens deutlich erhöhen.

Anforderungen an ein Gutachten zur CO2-Bilanz:

1. Emissionen, die durch den Trassenbau verursacht werden:

Getrennte Betrachtung der CO2-Emissionen der Baumaßnahmen (CO2-Emissionen jeweils im Jahr des Anfalls) und des Betriebes der StUB (jährliche Emissionen und Jährlichkeit von Emissionen z.B. aus Instandhaltungsmaßnahmen, Neubeschaffungen von Zügen etc.)

Bei der Ermittlung der CO2-Emissionen der Baumaßnahmen sollen die „importierten“ CO2-Emissionen (z.B. bei der Herstellung von Zement und Stahl) einberechnet werden (also Anwendung des Verursacherprinzips und nicht des Territorialprinzips).

Aus der Zusammenstellung sollen die Emissionen der einzelnen Großbauwerke (Regnitzquerung, Unterführung/Überführung A73, Unterführung Güterhallenstraßen etc.) ersichtlich werden. Aspekte wie der Baustellenverkehr, der Verlust von CO2-Senken- und Speichern durch Waldrodungen und Versiegelungsmaßnahmen gehören ebenfalls in diese Betrachtung.

2. Emissioneseinsparungen durch den Betrieb der StUB:

Bei der Berechnung der CO2-Einsparung durch die Reduzierung des Individualverkehrs sollten verschiedene Reduktionsszenarien bis zum Jahr der Inbetriebnahme betrachtet werden. Diesen darf nicht nur das bisher prognostizierte Verkehrswachstum (zusammen mit steigenden Emissionswerten) zugrunde gelegt werden. Mindestens ein Szenario muss sich an den festgelegten Klimazielen der Stadt Erlangen (Berücksichtigung des Erlanger Restbudgets zur Einhaltung des 1,5°C-Ziels) und einer dazu passenden Verkehrspolitik (Klimanotstandspolitik laut Grundlagenstudie zum Erlanger Klimanotstand) orientieren. Zudem sollte die Berechnung der CO2-Einsparung nicht nur für das Jahr der Inbetriebnahme sondern auch für die Folgejahre durchgeführt werden. Ggf. müssen auch hierfür verschiedene Szenarien in Betracht gezogen werden.

Ergänzend sei angemerkt: wenn die Einsparungen durch erwartete zusätzliche Umsteiger von MIV auf den Bus infolge des StUB-Projektes miteinberechnet werden, was konsequent wäre, dann müssen die Emissionen für den Busbetrieb entsprechend anteilig mitberechnet werden.

3. CO2-Bilanzierung:

Aus dem Abgleich der baulich verursachten Emissionen einerseits und den Einsparungen durch den Betrieb der StUB andererseits sollte hervorgehen, wann das Gesamtprojekt eine effektive Einsparung von CO2-Emissionen bewirkt.

Die Untersuchung sollte zusätzlich CO2-Bilanzen von Alternativen (z.B. alternative Streckenführungen, wie Errichtung der StUB-Trasse AUF dem Büchenbacher Damm und der B4, d.h. auf vorhandenen Straßen und Verkehrswegen) und für den Ohnefall ermitteln. Dieser Ohnefall muss die Zukunft unter Berücksichtigung der CO2-Einsparungsziele der EU/ der BRD/ der am StUB-Projekt beteiligten Städte mit einer entsprechenden Verkehrspolitik (siehe z.B. Klimanotstandstudie) berücksichtigen, d.h. z.B. Straßenbaumoratorien, Priorisierung/Ausbau Radverkehr, Verteuerung, Reduktion und Rückbau von PKW-Parkplätzen, deutlich verstärktes und ausgebautes Busnetz/ÖPNV-Ausbau, etc.

Unsere Frage: Wann wird/soll das Ergebnis vorliegen?

Eine Bitte: Es gibt eine aktuelle Standartisierte Bewertung zum Ostast. Wo kann man diese einsehen? Könnten Sie uns diese bitte zukommen lassen?

Mit freundlichen Grüßen

i.V. für die BI Wiesengrundfreunde

Gisela Löhr, Christine Höfer-Kliesch, Sebastian Rieckeheer

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Bei der Ermittlung der CO2-Emissionen der Baumaßnahmen sollen die „importierten“ CO2-Emissionen (z.B. bei der Herstellung von Zement und Stahl) einberechnet werden (also Anwendung des Verursacher-prinzips und nicht des Territorialprinzips).

Eine unserer Forderungen zur CO 2 Berechnung für die Brücke und die StUB

Bild von Gerd Altmann