Die Ampel will mehr Tempo: Mit Vollgas über die 1,5°C-Grenze

Die Planung neuer Betontrassen soll schneller gehen

Die neue Ampel-Koalition will “Deutschland auf den 1,5°C-Pfad bringen”. Was es dafür bräuchte, wissen wir in Erlangen besonders gut. Denn die 2020 erschienene wissenschaftliche

Grundlagenstudie zum Erlanger Klimanotstand

macht klare Aussagen - unter anderem auch zum Thema Verkehr: Straßenbau-Moratorium beschließen, Tempolimits einführen, Zahl der Parkplätze und Autos schrittweise und konsequent reduzieren. Mobilitätsverhalten ändern, Vorrang für Fuß- und Radverkehr, ÖPNV-Angebot ausbauen, hierfür den Straßenraum neu verteilen. Gleichzeitig Wachstum stoppen, Beton soweit möglich vermeiden, natürliche Ressourcen schonen, Natur- und Artenschutz beachten, Grünflächen erhalten. Und das Wichtigste: Laufende CO2-Emissionen berechnen und das Restbudget für das 1,5°C-Ziel einhalten. Dieses CO2-Restbudget reicht bei einem Weiter-so nicht einmal mehr für 3 Jahre und ist damit denkbar knapp. Hinsichtlich der CO2-Emissionen bräuchte es also nichts anderes als eine Vollbremsung (“nie dagewesene Maßnahmen”, “radikales Umdenken”, “Systemwandel”).

Neue Betonbauwerke treiben die Erderhitzung weiter an

Was es in diesem Zusammenhang bedeutet, für die Verkehrswende noch viele neue ressourcenaufwendige Betontrassen mit Brücken und Tunnels zu bauen, lässt sich mittlerweile auch gut abschätzen, z.B. für neue U-Bahnstrecken in Berlin oder auch für die in Erlangen geplante aufwendige Trasse für die StUB: Die Realisierung dieser Projekte würden den CO2-Ausstoß nicht senken, sondern über viele Jahre erhöhen und damit die Erderhitzung weiter befördern oder sogar beschleunigen. Ursache dafür ist eine Bundesförderpolitik, die ein Wachstumdogma bedient und die CO2-Emissionen verkehrlicher Infrastrukturen kaum oder gar nicht berücksichtigt, geschweige denn ein Restbudget für das 1,5°C-Ziel.

Die Ampel macht Tempo

Das alles scheint in der zukünftigen Ampel-Regierung noch nicht angekommen zu sein. Lange Abschnitte des Koalitionsvertrags lesen sich wie ein geplanter Freifahrtschein für Groß- und Prestigeprojekt und eine Kampfansage an NaturschützerInnen: Die Planungsverfahren sollen deutlich verkürzt werden. Das Umweltrecht soll “effektiver”, das Verhältnis zwischen Arten- und Klimaschutz “geklärt” werden. Ausgewählte Projekte sollen als “systemrelevant” definiert werden, Ausnahmen vom Bundesnaturschutzgesetz können dadurch erleichtert werden. Explizit genannt werden diesbezüglich “Ingenieursbauwerke, z.B. kritische Brücken”.

Mehr Tempo Richtung Klimakatastrophe

Ausgerechnet für das Klima könnte dies allerdings nach hinten losgehen, wenn a) im Rahmen der Planungen nicht ordentlich geklärt wird, ob die einzelnen Projekte überhaupt effektiv CO2 einsparen und b) nicht gleichzeitig die Emissionen in allen anderen Bereichen radikal gesenkt werden.

Im Gegensatz zu den detaillierten Ausformulierungen zur Planungsbeschleunigung werden die für die Einhaltung des 1,5°C-Ziels erforderlichen Maßnahmen im Koalitionsvertrag jedoch höchst unkonkret behandelt oder sogar explizit ausgeschlossen: kein Tempolimit (ausgeschlossen), kein Stopp des Autobahnausbaus (unkonkret), kein CO2-Budget (fehlt komplett), keine Absage an weiteres Wachstum auf Kosten der Natur (Wachstum und Flächenverbrauch werden explizit als notwendig erachtet).

Auch wenn die Politik es noch so mantraartig wiederholt und verspricht: So lässt sich das 1,5°C-Ziel nicht einhalten. Unverhältnismäßig ressourcenaufwendige Großprojekte werden die Emissionen jedenfalls nicht senken und die “Vollbremsung” oder “radikale eigene Enthaltsamkeit” für die Einhaltung des 1,5°C-Ziels (so die Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts, siehe Leitsatz 4 und Gründe Absätze 72, 126 und 192), wird eines Tages umso härter ausfallen.


Hier die entsprechenden Auszüge aus dem Koalitionsvertrag (fett und kursiv):

(Unterstreichungen und eingerückte Kommentare durch uns)


Für die vor uns liegenden Aufgaben braucht es Tempo beim Infrastrukturausbau. Die Verfahren, Entscheidungen und Umsetzungen müssen deutlich schneller werden. Wir werden deshalb Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren, entbürokratisieren und digitalisieren sowie die Personalkapazitäten verbessern. Indem wir Bürgerinnen und Bürger früher beteiligen, machen wir die Planungen schneller und effektiver. (S. 8)

Die Frage ist vor allem wie die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden, z.B: Wird über das Projekt vollumfänglich aufgeklärt oder wird das Projekt einseitig beworben? Werden alle Vor- und Nachteile objektiv und transparent gegenübergestellt? Sind Statistiken, Bilanzen und Abbildungen zu den Projekten realistisch oder geschönt? Dürfen die Bürgerinnen und Bürger nur frühzeitig ihre Meinung äußern oder dürfen sie auch frühzeitig mit abstimmen?

Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Daher sollen im ersten Jahr der Regierung alle notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren. Dafür müssen Staat und Gesellschaft sowie Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Wir wollen eine auf Rechtssicherheit und gegenseitigem Vertrauen fußende Planungskultur in Deutschland verwirklichen. Alle staatlichen Stellen sollen Verwaltungsverfahren so vereinfachen und verbessern, dass gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden. Wir werden mehr Möglichkeiten im Rahmen des Verfassungs- und Unionsrechts ausnutzen.

Wir werden die personellen und technischen Kapazitäten bei Behörden und Gerichten erhöhen. Für eine Personal- und Weiterbildungsoffensive sowie die Digitalisierung auf allen Ebenen streben wir einen verlässlichen und nachhaltigen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung mit den Ländern an. Die Inhouse-Beratungskapazitäten der öffentlichen Hand werden zu Beschleunigungsagenturen ausgebaut, auf die auch Länder und Kommunen einfach zugreifen können. Die Einsatzmöglichkeiten für private Projektmanagerinnen und Projektmanager werden ausgedehnt. Für Angelegenheiten des Planungsrechts schaffen wir die Voraussetzungen für zusätzliche Senate am Bundesverwaltungsgericht. Die Bundesregierung verstärkt ihre Kompetenz zur Unterstützung dialogischer Bürgerbeteiligungsverfahren. (S. 12).

Eine Planungsbeschleunigung schmälert die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Schon jetzt hat die Öffentlichkeit nur wenig Zeit, um Einwendungen zu formulieren. Hierfür müssen, z.B. im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens, in wenigen Wochen umfangreiche Unterlagen studiert werden, welche von den Planern über Jahre erarbeitet und oftmals erst am Ende der Planungen veröffentlicht wurden. Die Möglichkeiten einer Beteiligung, d.h. z.B. Erörterungstermine und die Zeiten für eine Akteneinsicht dürfen keinesfalls reduziert oder verkürzt werden.

Die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen werden wir priorisiert umsetzen. Wir werden Behörden mit notwendiger Technik ausstatten, IT-Schnittstellen zwischen Bund und Ländern standardisieren und das digitale Portal für Umweltdaten zu einem öffentlich nutzbaren zentralen Archiv für Kartierungs- und Artendaten ausbauen. Bereits erhobene Daten sind, ggf. durch Plausibilisierungen, möglichst lange nutzbar zu machen. Planungsprozesse werden mit Gebäudedatenmodellierung (Building Information Modeling) effizienter, kostengünstiger und transparenter gestaltet. Die digitalen Möglichkeiten des Planungssicherstellungsgesetzes werden wir nahtlos fortsetzen und insbesondere im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung weiterentwickeln. (S. 12)

Hier stimmen wir zu: Eine frühzeitige digitale und barrierefreie Veröffentlichung aller Planungsunterlagen könnte die Beteiligung der Öffentlichkeit verbessern und Vertrauen schaffen.

Um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, werden wir eine frühestmögliche und intensive Öffentlichkeitsbeteiligung einführen. Diese wird mit einer Mitwirkungspflicht für die anerkannten Naturschutzverbände und für die betroffene Öffentlichkeit kombiniert. Wir wollen eine wirksame und unionsrechtlich zulässige Form der materiellen Präklusion einführen. Wir werden frühzeitige Verfahrenskonferenzen in den Behörden einführen. (S. 13)

Neue Formen der materiellen Präklusion zielen auf Einschränkungen bei den Mitsprachemöglichkeiten und -rechten ab. Anwendung fand dies auch schon in Prozessen rund um die Errichtung von Atomkraftwerken. Zumindest auf europäischer Ebene wurde ein solches Vorgehen als nicht zulässig erklärt (siehe Wikipedia).


Wir werden möglichst frühe Stichtage für die anzuwendende Sach- und Rechtslage vorsehen. Wir wollen klarstellen, dass wiederholte Auslegungs-, Einwendungs- und Erwiderungsschleifen vermieden werden können, indem bei Planänderungen nach Bürgerbeteiligung nur noch neu Betroffene zu beteiligen und Einwendungen nur mehr gegen Planänderungen zulässig sind. Wir werden verwaltungsinterne Fristen und Genehmigungsfiktionen bei Beteiligung weiterer Behörden ausweiten. (S. 13)

Genehmigungsfiktionen bedeutet: Eine Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Behörde den entsprechenden Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist bearbeitet (siehe Wikipedia).

Bei besonders prioritären Vorhaben soll der Bund künftig nach dem Vorbild des Bundesimmissionsschutzgesetzes kurze Fristen zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vorsehen. Wir wollen große und besonders bedeutsame Infrastrukturmaßnahmen auch im Wege zulässiger und unionsrechtskonformer Legalplanung beschleunigt auf den Weg bringen und mit hoher politischer Priorität umsetzen. Unter solchen Infrastrukturmaßnahmen verstehen wir systemrelevante Bahnstrecken, Stromtrassen und Ingenieursbauwerke (z. B. kritische Brücken). Für die Ausgestaltung werden wir uns eng mit der Europäischen Kommission abstimmen, die erforderliche Umweltprüfung durchführen und durch den Zugang zum Bundesverwaltungsgericht den Rechtsschutz und die Effektivität des Umweltrechts sicherstellen. Für geeignete Fälle kommt auch eine Übernahme des Raumordnungsverfahrens durch den Bund in Betracht. Beginnen werden wir mit Schienenprojekten aus dem Deutschlandtakt – dem Ausbau/Neubau der Bahnstrecken Hamm-Hannover-Berlin, Korridor Mittelrhein, Hanau-Würzburg/Fulda-Erfurt, München-Kiefersfelden-Grenze D/A, Karlsruhe-Basel, „Optimiertes Alpha E+“, Ostkorridor Süd, Nürnberg-Reichenbach/Grenze D-CZ, die Knoten Hamburg, Frankfurt, Köln, Mannheim und München – sowie mit für die Energiewende zentralen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen SüdLink, SüdOstLink und Ultranet. Weitere Vorhaben werden hinzukommen. (S. 13)

Wir fragen uns: Was bedeutet “systemrelevant” überhaupt in einem System, das gerade Gefahr läuft, sich selbst zu zerstören? Was gehört überhaupt zum “System” und was davon ist wirklich relevant? Ist nicht vielleicht die unversehrte Natur und oder auch die Atmosphäre, die keinesfalls weiter mit CO2 belastet werden darf, besonders relevant?

Und vor allem: Kann eine Maßnahme (z.B. eine neue Betonbrücke) überhaupt als systemrelevant erklärt werden, wenn es auch nachhaltigere Alternativen gibt, um Teile des “Systems” (als z.B. den Verkehr) aufrecht zu erhalten, d.h. im Falle der StUB zum Beispiel eine weniger ressourcenaufwendige Trassenführung über bestehende Brücken oder die Reaktivierung einer ehemaligen Bahntrasse (Aurachtalbahn) oder auch eine allgemeine Reduktion des Verkehrs?

Wir werden eine engere Verzahnung zwischen Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren ermöglichen, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Wir wollen das Instrument der Plangenehmigung, insbesondere bei Unterhaltungs-, Sanierungs-, Erneuerungs-, Ersatz- und Ergänzungsmaßnahmen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit existierenden Infrastrukturen innerhalb des europäischen Rechtsrahmens stärker nutzbar machen. Wir streben an, Sonderregeln für einzelne Gebiete der Fachplanung in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht zu überführen, soweit dies möglich und sinnvoll ist. Wir wollen den Planerhalt stärken, indem wir die Planerhaltungsnormen und Zielabweichungsverfahren ausweiten.

Verwaltungsgerichtsverfahren werden wir beschleunigen durch einen „frühen ersten Termin“ sowie durch ein effizienteres einstweiliges Rechtsschutzverfahren, in dem Fehlerheilungen maßgeblich berücksichtigt werden und auf die Reversibilität von Maßnahmen abgestellt wird. Klägerinnen und Kläger, deren Rechtsbehelfe zur Fehlerbehebung beitragen, werden die Verfahren ohne Nachteil beenden können.

Wir wollen die Rechtssicherheit im Artenschutzrecht durch bundeseinheitliche gesetzliche Standardisierung (insb. Signifikanzschwellen) erhöhen, ohne das Schutzniveau insgesamt abzusenken. (S. 13 - 14)

  • “Rechtsicherheit … erhöhen, ohne das Schutzniveau insgesamt abzusenken…”?
    Das klingt eher nach Schutzniveau absenken durch die Hintertür.

  • Was bedeutet “auf Reversibilität von Maßnahmen abstellen”?
    Flächeninanspruchnahme und CO2-Emissionen beim Bau neuer Betontrassen sind jedenfalls irreversibel.

Für unsere gemeinsame Mission, die Planung von Infrastrukturprojekten, insbesondere den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen, wollen wir das Verhältnis von Klimaschutz und Artenschutz klären. Zur Erreichung der Klimaziele liegt die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder zum Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie der Ausbau elektrifizierter Bahntrassen im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Dies werden wir gesetzlich festschreiben und für solche Projekte unter gewissen Voraussetzungen eine Regelvermutung für das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes schaffen. Wir werden uns für eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz, eine Klärung des Verhältnisses von Arten- und Klimaschutz sowie mehr Standardisierung und Rechtssicherheit, auch im Unionsrecht, einsetzen. (S. 14)

  1. Bevor bei einer Infrastrukturmaßnahme überhaupt von einem Konflikt zwischen Klima- und Artenschutz gesprochen werden kann, muss als erstes geklärt werden, ob die Maßnahme überhaupt eine positive Wirkung auf das Klima hat. Schon dies ist für viele Großprojekte nicht geklärt oder sogar widerlegt.

  2. Das Verhältnis von Klimaschutz und Artenschutz im Allgemeinen ist wissenschaftlich geklärt: Mittlerweile sind sowohl der Klimawandel als auch das Artensterben jeweils für sich alleine genommen existentielle Bedrohungen und dürfen somit nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden.

  3. Für beide oben genannten Punkte ist das StUB-Projekt ein hervorragendes Beispiel: Der Klimanutzen der aktuell geplanten StUB-Trasse ist höchst fragwürdig. Gleichzeitig wird dieser herangezogen, um die geplante Zerstörung von Natur und die Errichtung großer Betonbauwerke zu rechtfertigen. Im FAR-Verfahren wurden der vermeintliche Klimanutzen konkret mit der Naturzerstörung verrechnet. Eine wissenschaftliche Begründung sollte nachgeliefert werden. Dies hat offensichtlich nicht funktioniert. Sie steht bis heute aus, siehe z.B. hier (aus Stellungnahmen zu den nicht beantworteten Anliegen der digitalen Bürgerversammlung vom 12. November 2020).

  4. Eine Regelvermutung z.B. im Sinne: Schienenprojekt - also nachhaltig - also Ausnahme Bundesnaturschutzgesetz - wäre fatal. Eine Umweltprüfung vor allem von Großprojekten muss immer eine Einzelfallentscheidung bleiben.

  5. Was heißt “stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz”?
    Wird im Artenschutz nicht mehr und mehr klar, dass es nicht allein um das Vorkommen einzelnen Individuen geht (Bereitstellung von Nistkästen etc.) und auch nicht allein um Populationen bestimmter Arten, sondern vielmehr um den Schutz von Naturräumen insgesamt gehen muss?

Ähnliche Prüfungen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens wollen wir, wo möglich, in einer integrierten Prüfung zusammenführen, ohne das Schutzniveau abzusenken. Wir wollen, gegebenenfalls durch Öffnungsklauseln, dafür sorgen, dass das Zusammenwirken zwischen Gemeinden und Ländern bei der Sicherstellung der Versorgung mit Erneuerbaren Energien gelingt. Diese Maßnahmen werden begleitet durch projektbezogene und gesamtbilanzierende Ausgleichsmaßnahmen, die einen hohen Umwelt- und Naturschutz sicherstellen.

Zur schnellen und qualitativ hochwertigen Umsetzung unserer Beschleunigungsvorhaben werden wir eine ressortübergreifende Steuerungsgruppe unter Einbeziehung der Länder einrichten. (S. 14)







Christine Höfer-Kliesch