Rechte der Natur - Wenn ein Fluss klagen kann

Angestrebtes Volksbegehren in Bayern

Um die Umweltzerstörung aufzuhalten, mehren sich die Forderungen bei Aktivisten und Juristen, der Natur eigene, durchsetzbare Rechte zu verleihen. Bisher gilt hierzulande nur der Mensch oder ein Unternehmen als ein Rechtssubjekt. Der Mensch steht im Mittelpunkt des Rechtssystems.

„Unser Tierschutzgesetz schützt nicht die Tiere, sondern regelt ihre Nutzung. Unser Artenschutzgesetz unterliegt regelmäßig vor Gericht, wenn es um die wirtschaftlichen Interessen von Landwirten, Eigentümern und Investoren geht. Die Umweltschutzgesetzgebung regelt die Zerstörung der Umwelt, aber beendet sie nicht. Damit die Natur (Ökosysteme, Flora und Fauna) gesetzlich den Schutz erlangt, der so dringend erforderlich ist, fordern wir die Ökologisierung unseres Rechts und Eigenrechte für die Natur.“ (aus der Initiative für eine Grundgesetzreform - Rechte der Natur)

„Rechte der Natur“ – Das Volksbegehren für Bayern hat das Ziel Rechte der Natur in Art. 101 der Bayerischen Verfassung zu verankern. Für den Grundstein einer neuen Beziehung zur Natur wird die natürliche Um­- und Mitwelt als Träger von Rechten anerkannt.

„Indem die Natur – oder einzelne Entitäten [natürliche Kreaturen und Lebensformen] - als eigenständige Rechtsträgerinnen neben den Menschen treten, soll natürlichen Interessen (etwa in Abwägungsentscheidungen) ein höheres Gewicht als bislang zukommen, insbesondere aber die Klagemöglichkeiten gegen Umweltschädigungen unabhängig von menschlicher Betroffenheit ausgeweitet werden.“ (https://verfassungsblog.de/gibt-bayern-der-natur-rechte/)

Rechte für den Wiesengrund und seine Geschöpfe

Gäbe es dieses Verfassungsrecht schon, könnten der Wiesengrund und weitere Erlanger Landschaftsschutzgebiete (Häsig, Aurachtal) dem Bau neuer Verkehrstrassen (neue Umgehungsstraßen und Betontrassen) nicht mehr so einfach zum Opfer fallen. Denn es gibt in allen Fällen nachhaltigere Lösungen. Ein einfaches Zurückziehen auf die Förderrichtlinien als Rechtfertigung für Umweltzerstörung wie bei der StUB ginge dann wohl endgültig nicht mehr.

Mehr dazu:

https://gibdernaturrecht.muc-mib.de/about-us

Unterschriften-Guides werden gesucht

Unterschriftenlisten können angefordert werden bei info@dubistdieer.de

Presse:

https://www.deutschlandfunk.de/klimaschutz-per-gericht-natur-als-rechtssubjekt-100.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/bayern-volksbegehren-rechte-natur-1.5446857

https://www.deutschlandfunkkultur.de/gegen-artensterben-und-klimaerwaermung-eigene-rechte-fuer-die-natur-100.html

https://www.facebook.com/hashtag/rechtedernatur

Christine Höfer-Kliesch