Straßenmalkreide verboten.

Aber der Bau einer Betonbrücke soll erlaubt sein?

Wir wurden von der Stadt Erlangen verwarnt: Kreidemalen auf den Rad- und Fußwegen im Wiesengrund ist verboten. Begründung des Ordnungsamtes: Die Kreidezeichnungen würden die "Leichtigkeit des Verkehrs" behindern. Z.B. weil Radfahrer den Text auf der Straße lesen möchten und so ihre Aufmerksamkeit vom übrigen Rad- und Fußverkehr abgelenkt wird. O.k. - das mag eine gerechtfertigte Begründung sein.

Doch das Bauen einer massiven Betonbrücke, wie es die neue 1,5 km lange Wöhrmühlbrücke für Busse und StUB sein würde, soll im Wiesengrund erlaubt sein?

Nein, auch das ist verboten: Der Wiesengrund ist Landschaftschutzgebiet!

Laut Bundesnaturschutzgesetz (§26 Landschaftsschutz) sind in einem Landschaftsschutzgebiet “… alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.”

In der Landschaftsschutzverordnung (§2 Verbote) der Stadt Erlangen ist es ähnlich festgehalten: In den ”… Landschaftsschutzräumen ist es verboten, Handlungen und Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Naturhaushalt zu schädigen, die Landschaft zu verunstalten, den Naturgenuss oder den Erholungswert der Landschaft zu beeinträchtigen."

Hiermit fordern wir die Stadt Erlangen auf, die eigenen Verordnungen zu respektieren.
Wir denken: Schutzgebiete sollten in Zeiten von Artensterben und Klimakrise nicht abgewertet und zerschnitten, sondern aufgewertet und erweitert werden.

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Wir sind gespannt auf die Entwürfe der Brücke…

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Christine Höfer-Kliesch